Themen:
Arbeitslosengeld 1
Hartz IV
Arbeitsrecht
Ausbildungsberufe
Nächste Frage:
Besteht ein Anspruch auf eine Fortbildung oder auf eine Weiterbildung mit einem Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit?
Hartz IV – die Gemüter der Bürger sind auf das Höchste
erregt. Hinter dem Rücken der Menschen entstand ein regelrechter
Ausnahmezustand, der innerhalb der Politik ausuferte
in Begeisterung, Resignation und heimlicher oder gar offener Verschämtheit. Von offizieller
politischer Seite wird Hartz IV jedoch auch weiterhin als
Erfolgsgeschichte präsentiert.
Hartz IV hat
bislang große Kosten verursacht, es wird voraussichtlich wenig Erfolg bringen und
für eine nicht unbedeutende Anzahl der Bürger unangenehme Auswirkungen haben.
Zudem bedeutet Hartz IV auch eine starke Dezimierung des Mittelstandes, denn - ausgelöst
durch zunehmenden Wettbewerb der Billiglohnländer und die Erweiterung der EU - werden die Konjunkturquoten
noch stärker ansteigen als bisher. Zunehmende Firmenpleiten als Folge dieses
Wettbewerbes werden weitere Menschen in die Arbeitslosigkeit drängen.
Aus dieser Sicht betrachtet ist Hartz IV noch sehr weit von seinem geplanten
Ziel entfernt.
Die Arbeitslosen, die die so genannte
58er-Regelung unterzeichnet haben,
welche ihnen insbesondere bis zur Rente eine finanzielle Hilfe in voller Höhe zusicherte, werden nun
von der Einführung des Arbeitslosengeldes II hart getroffen. Die benannte Regelung sieht
vor, dass Arbeitslose, die 58 Jahre oder älter sind, der Arbeitsvermittlung und
dem Arbeitsmarkt nicht mehr
zur Verfügung stehen müssen, jedoch bis zur Rente ohne Abschläge
Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe erhalten.
Seit
Januar 2005 erhalten diese Betroffenen aber nur noch das oft erheblich niedrigere
Arbeitslosengeld II. Was jedoch nur wenige Betroffene wissen: Die geschlossene Vereinbarung kann
von den Betroffenen wieder rückgängig gemacht werden. Die Voraussetzung hierfür
ist eine
Wiedereingliederungsvereinbarung.
Dass die Bundesagentur für Arbeit den Betroffenen ermöglicht, von
dieser Regelung zurückzutreten und sich dem Arbeitsmarkt erneut zur Verfügung zu
stellen, kann nur für einen schwachen Trost gehalten werden. Diese
Menschen haben immerhin auf die Zusicherung vertraut, dass sie bis zum
Rentenbeginn ihren
gewohnten Lebensstandard halten können.