Themen:
Arbeitslosengeld 1
Hartz IV
Arbeitsrecht
Ausbildungsberufe
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Wie wird bei dem Bezug von Hartz IV mein Vermögen angerechnet ?
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Welche Unterlagen benötige ich für meinen Hartz 4 Antrag ? Teil 2
Nebeneinkommen, max. 15% bleiben anrechnungsfrei
Es kann trotz des Bezuges von Hartz IV grundsätzlich ein uneingeschränktes Nebeneinkommen erzielt werden. Es wird
jedoch ein größerer Anteil dieses Nebeneinkommens auf die Hartz IV Bezüge angerechnet als beim
herkömmlichen Arbeitslosengeld oder als bei der Arbeitslosenhilfe. Beim Hartz IV
Bezug bleiben bis zu einem Einkommen von
400 Euro brutto nur noch 15 %, also höchstens 60 Euro anrechnungsfrei.
Nebeneinkommen - keine Einschränkung der Arbeitszeit
Werden beispielsweise nur 300,00 Euro durch das Nebeneinkommen hinzuverdient,
bleiben 45 Euro anrechnungsfrei. Einschränkungen in der Arbeitszeit liegen aber
laut Sozialgesetzbuch II nicht mehr vor.