Hartz IV - Ihr Vermögen wird berücksichtigt
Grundsätzlich wird beim Hartz IV Antrag das Vermögen des Antragstellers in Geld und
Sachwerten berücksichtigt:
Vermögenswerte werden ermittelt
Barvermögen, Aktien, Wertpapiere, Immobilien und
andere Vermögensgegenstände müssen angegeben werden. Von dem ermittelten Vermögenswert der
Bedarfsgemeinschaft bleibt folgendes anrechnungsfrei:
Vermögen - Freibetrag von maximal 13.000 Euro
Anrechnungsfrei bleibt der
Grundfreibetrag von 200 Euro je erreichtem Lebensjahr des Antragstellers
und seines Partners, mind. pro Person 4.100 Euro, höchstens jedoch 13.000 Euro.
Vermögen - Freibetrag in der Altersvorsorge
Es gibt einen
weiteren Freibetrag in Höhe von 200 Euro je erreichtem Lebensjahr des
Antragstellers und seines Partners für die
private Altersvorsorge, wenn diese
Vorsorge nachweislich erst im Rentenalter zur Verfügung steht.
Vermögen - Freibetrag in der Riester Rente
Es gibt den Anschaffungsfreibetrag in Höhe von 750 Euro für jeden in
der Bedarfgemeinschaft wohnenden Hilfebedürftigen.
Vermögen - Bei angemessener Größe anrechnungsfrei
Nicht angerechnet wird ein angemessener Haushalt,
ein Auto,
sowie ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe
Wie bin ich bei Hartz IV versichert ? Welche Versicherungen werden bezahlt ?
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