Themen:
Arbeitslosengeld 1
Hartz IV
Arbeitsrecht
Ausbildungsberufe
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Wie sind die Rechte und Pflichten bei der Insolvenz des Arbeitgebers
Vorherige Frage:
Gibt es einen Anspruch auf eine positive Abschlussformel in einem
Arbeitszeugnis ?
Wer als Arbeitnehmer selbst kündigt oder das Arbeitsverhältnis einvernehmlich
mit dem Arbeitgeber löst, sollte immer bedenken, dass eine dreimonatige Sperre
des Arbeitslosengeldes sowie eine zusätzliche Verkürzung der gesamten
Anspruchsdauer droht.
Eine Eigenkündigung oder die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag kann für
den Arbeitnehmer sehr unvorteilhaft sein. Trotzdem wird von Arbeitgeberseite
nicht selten versucht, sich auf diese Art von missliebigen Arbeitnehmern zu
trennen. Teilweise wird gegenüber dem Arbeitnehmer damit argumentiert, eine
arbeitgeberseitige Kündigung sei berechtigt und unausweichlich, und im übrigen
sei auch um Hinblick auf das Arbeitszeugnis eine einvernehmliche Beendigung das
Beste für ihn.
Ob eine Kündigung tatsächlich berechtigt ist, entscheidet letztendlich nur das
Arbeitsgericht. Als Arbeitnehmer sollten Sie sich dabei vor Augen halten, dass
das Arbeitsrecht in erster Linie "Arbeitnehmerschutzrecht" ist und ein
Arbeitgeber einige Hürden zu nehmen hat, bevor er den Arbeitnehmer wirksam
kündigen kann.
Weiter haben Sie einen - einklagbaren - Anspruch auf ein wohlwollendes
Arbeitszeugnis, welches Sie in Ihrem beruflichen Fortkommen nicht behindert. Es
ist deshalb von der Rechtsprechung anerkannt, dass weder Beendigungsgrund noch
Beendigungsmodalität gegen den ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers in das
Arbeitszeugnis aufgenommen werden dürfen.
Weiter wird oft versucht, den Arbeitnehmer mit der Zahlung einer Abfindung zu
"locken". Bei genauerem Hinsehen wird oftmals jedoch deutlich, dass nur das
geboten wird, worauf der Arbeitnehmer ohnehin einen Anspruch hätte, wie
beispielsweise Lohnfortzahlung, Urlaubsabgeltung, Gratifikationen. Im Rahmen
eines Vergleichs vor dem Arbeitsgericht kann von dem Arbeitnehmer häufig mehr
erreicht werden.
Bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, sollten Sie sich deshalb
Bedenkzeit erbeten und alle Vor- und Nachteile - am besten nach anwaltlicher
Beratung - gegeneinander abwägen.