Punkte die bei einer Kündigung zu bedenken sind
Wer als Arbeitnehmer selbst kündigt oder das Arbeitsverhältnis einvernehmlich mit dem Arbeitgeber löst, sollte immer bedenken, dass eine dreimonatige Sperre des Arbeitslosengeldes sowie eine zusätzliche Verkürzung der gesamten Anspruchsdauer droht.
Eine Eigenkündigung oder die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag
kann für den Arbeitnehmer sehr unvorteilhaft sein. Trotzdem wird von
Arbeitgeberseite nicht selten versucht, sich auf diese Art von
missliebigen Arbeitnehmern zu trennen. Teilweise wird gegenüber dem
Arbeitnehmer damit argumentiert, eine arbeitgeberseitige Kündigung sei
berechtigt und unausweichlich, und im übrigen sei auch um Hinblick auf das
Arbeitszeugnis eine einvernehmliche Beendigung das Beste für ihn.
Ob eine Kündigung tatsächlich berechtigt ist, entscheidet letztendlich nur
das Arbeitsgericht. Als Arbeitnehmer sollten Sie sich dabei vor Augen
halten, dass das Arbeitsrecht in erster Linie "Arbeitnehmerschutzrecht"
ist und ein Arbeitgeber einige Hürden zu nehmen hat, bevor er den
Arbeitnehmer wirksam kündigen kann.
Weiter haben Sie einen -
einklagbaren - Anspruch auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis, welches Sie
in Ihrem beruflichen Fortkommen nicht behindert. Es ist deshalb von der
Rechtsprechung anerkannt, dass weder Beendigungsgrund noch
Beendigungsmodalität gegen den ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers in
das Arbeitszeugnis aufgenommen werden dürfen.
Weiter wird oft
versucht, den Arbeitnehmer mit der Zahlung einer Abfindung zu "locken".
Bei genauerem Hinsehen wird oftmals jedoch deutlich, dass nur das geboten
wird, worauf der Arbeitnehmer ohnehin einen Anspruch hätte, wie
beispielsweise Lohnfortzahlung, Urlaubsabgeltung, Gratifikationen. Im
Rahmen eines Vergleichs vor dem Arbeitsgericht kann von dem Arbeitnehmer
häufig mehr erreicht werden.
Bevor Sie einen Aufhebungsvertrag
unterschreiben, sollten Sie sich deshalb Bedenkzeit erbeten und alle Vor-
und Nachteile - am besten nach anwaltlicher Beratung - gegeneinander
abwägen.
>> Wie sind die Rechte und Pflichten bei der Insolvenz des Arbeitgebers