Themen:
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Hartz IV
Arbeitsrecht
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Das Arbeitslosengeld darf einem Arbeitslosen nicht gekürzt werden, wenn er sich
erst kurz vor Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses bei der Arbeitsagentur
arbeitsuchend meldet.
Die Pflicht zur unverzüglichen Arbeitslosmeldung ist für befristete
Arbeitsverhältnisse gesetzlich nicht hinreichend konkret geregelt worden. Ein
Arbeitnehmer darf die Arbeitslosmeldung beispielsweise deswegen aufschieben,
weil ihm sein Arbeitgeber vor Ablauf des befristeten Arbeitsvertrages eine
Weiterbeschäftigung in Aussicht gestellt hat.