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Arbeitslosengeld - Das befristete Arbeitsverhältnis

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Die Pflicht zur unverzüglichen Meldung beim Arbeitsamt ?

Das Arbeitslosengeld darf einem Arbeitslosen nicht gekürzt werden, wenn er sich erst kurz vor Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend meldet.

Die Pflicht zur unverzüglichen Arbeitslosmeldung ist für befristete Arbeitsverhältnisse gesetzlich nicht hinreichend konkret geregelt worden. Ein Arbeitnehmer darf die Arbeitslosmeldung beispielsweise deswegen aufschieben, weil ihm sein Arbeitgeber vor Ablauf des befristeten Arbeitsvertrages eine Weiterbeschäftigung in Aussicht gestellt hat.



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