Themen:
Arbeitslosengeld 1
Hartz IV
Arbeitsrecht
Ausbildungsberufe
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Wie sind die Klagefristen bei einer Kündigung ?
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Wie sind die Rechte und Pflichten bei der Insolvenz des Arbeitgebers
Eine BAG-Urteil stellt fest, dass auch der Arbeitnehmer in einem Kleinbetrieb
mit nicht mehr als fünf Beschäftigten, nicht willkürlich gekündigt werden darf.
Obwohl das allgemeine Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, hat der
Arbeitgeber im Falle einer betriebsbedingten Kündigung die Auswahl des zu
kündigenden Arbeitnehmers unter Beachtung eines ausreichenden Maßes an sozialer
Rücksichtnahme zu treffen.
Die Entscheidung des Arbeitgebers darf allerdings nur daraufhin geprüft werden,
ob diese unter Berücksichtigung der Belange des Arbeitnehmers am Erhalt seines
Arbeitsplatzes und der Interessen des Kleinunternehmers gegen Treu und Glauben
verstößt. Ein solcher Treuverstoß bei der Kündigung des sozial
schutzbedürftigeren Arbeitnehmers ist umso eher anzunehmen, je weniger bei der
Auswahlentscheidung eigene Interessen des Arbeitgebers eine Rolle gespielt
haben.
Hat der Arbeitgeber keine spezifischen eigenen Interessen einen bestimmten
Arbeitnehmer zu kündigen beziehungsweise anderen vergleichbaren Arbeitnehmern
nicht zu kündigen, und entlässt er gleichwohl den Arbeitnehmer mit der bei
weitem längsten Betriebszugehörigkeit, dem höchsten Alter oder den meisten
Unterhaltspflichten, so spricht alles dafür, dass er bei seiner Entscheidung das
verfassungsrechtlich gebotene Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme außer acht
gelassen hat. In sachlicher Hinsicht geht es also vor allem darum, Arbeitnehmer
vor willkürlichen oder auf sachfremden Motiven beruhenden Kündigungen zu
schützen. BAG, Urteil vom 21. 2. 2001 (abgedruckt in: Neue Zeitschrift für
Arbeitsrecht 2001, S. 833ff)