Arbeitsrecht |
Rückkehrpflicht aus dem Urlaub verstößt gegen UrlaubsrechtEin Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat bestätigt, dass der Arbeitnehmer einen uneingeschränkten Anspruch darauf hat, seine Urlaubszeit selbstbestimmt zu nutzen. Dem Bundesarbeitsgericht zufolge sei dies jedoch nicht gewährleistet, wenn der Arbeitnehmer ständig damit rechnen muss, aus dem Urlaub an den Arbeitsplatz zurückgerufen zu werden. Diese Selbstbestimmung gelte sogar dann, wenn der Arbeitnehmer vor Antritt des Urlaubs dem Arbeitgeber gegenüber die Zusage abgegeben hat, auf seine Anforderung den Urlaub abzubrechen. Solch eine Vereinbarung sei unwirksam, weil sie gegen zwingendes Urlaubsrecht verstoße. |