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Arbeitsrecht |
Rückkehrpflicht aus dem Urlaub verstöŸt gegen Urlaubsrecht
Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat bestätigt, dass der Arbeitnehmer einen
uneingeschränkten Anspruch darauf hat, seine Urlaubszeit selbstbestimmt zu
nutzen. Dem Bundesarbeitsgericht zufolge sei dies jedoch nicht gewährleistet,
wenn der Arbeitnehmer ständig damit rechnen muss, aus dem Urlaub an den
Arbeitsplatz zurückgerufen zu werden. Diese Selbstbestimmung gelte sogar dann,
wenn der Arbeitnehmer vor Antritt des Urlaubs dem Arbeitgeber gegenüber die
Zusage abgegeben hat, auf seine Anforderung den Urlaub abzubrechen. Solch eine
Vereinbarung sei unwirksam, weil sie gegen zwingendes Urlaubsrecht verstoŸe.
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