Themen:
Arbeitslosengeld 1
Hartz IV
Arbeitsrecht
Ausbildungsberufe
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Sollte der Arbeitslose einen Bildungsgutschein erhalten haben um eine bestimmte
Qualifizierung zu erlangen, erfolgt die Übernahme der Kosten für eine
qualifizierte Bildungsmaßnahme durch die Agentur für Arbeit. Hierbei besteht für
den Antragsteller die Möglichkeit, dass er sich einen eigenen Bildungsträger im
Tagespendelbereich aussucht.
Folgende Kosten werden von der Agentur für Arbeit erstattet:
- die Lehrgangsgebühren für den Bildungsträger
- die anfallenden Fahrkosten innerhalb des Tagespendelbereiches
- für Kinder unter 15 Jahre eine Kinderbetreuungskosten pauschal in Höhe
von 130,00 Euro je Kind
Sollte für die erforderliche oder angestrebte und bewilligte Qualifizierung nur
außerhalb des Tagespendelbereiches eine Bildungseinrichtung in Frage kommen,
dann können zusätzlich auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie
Familienheimfahrten gezahlt werden.