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Agentur für Arbeit - Übernahme der Kosten aufgrund eines Bildungsgutscheines

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Übernahme der Kosten für eine Weiter- oder Fortbildung mit Bildungsgutschein

Sollte der Arbeitslose einen Bildungsgutschein erhalten haben um eine bestimmte Qualifizierung zu erlangen, erfolgt die Übernahme der Kosten für eine qualifizierte Bildungsmaßnahme durch die Agentur für Arbeit. Hierbei besteht für den Antragsteller die Möglichkeit, dass er sich einen eigenen Bildungsträger im Tagespendelbereich aussucht.

Folgende Kosten werden von der Agentur für Arbeit erstattet:
- die Lehrgangsgebühren für den Bildungsträger
- die anfallenden Fahrkosten innerhalb des Tagespendelbereiches
- für Kinder unter 15 Jahre eine Kinderbetreuungskosten pauschal in Höhe
von 130,00 Euro je Kind

Sollte für die erforderliche oder angestrebte und bewilligte Qualifizierung nur außerhalb des Tagespendelbereiches eine Bildungseinrichtung in Frage kommen, dann können zusätzlich auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Familienheimfahrten gezahlt werden.



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