Eingliederungszuschuss
Generell muss zwischen den üblichen Eingliederungszuschüssen und dem
Eingliederungszuschuss bei Neugründungen unterschieden werden. Die Gewährung
eines herkömmlichen Zuschusses darf ausschließlich bei einem Arbeitslosen oder
auch Langzeitarbeitslosen erfolgen, der ein persönliches Vermittlungshindernis
aufweist.
Bei dem Einstellungszuschuss bei Neugründungen gibt es lediglich die
Voraussetzung, dass es sich um einen Leistungsbezieher oder Teilnehmer an einer
Weiterbildungsmaßnahme handelt. Die Interessen des Arbeitgebers werden bei dem
Eingliederungszuschuss bei Neugründungen stärker berücksichtigt, da es hier um
Existenzförderung geht.
Die Arbeitsagentur kann jedoch bei beiden Formen, für einen Zeitraum von bis zu
maximal zwölf Monaten, bis zu 50% des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes
übernehmen.
Was ist Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss ?
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