Fiktives Arbeitsentgelt zur Berechnung von ALG
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Bei Arbeitslosen die innerhalb der letzten 2 Jahre kein Arbeitsentgelt von
mindestens 150 Tagen erzielt haben, wird ein fiktives Arbeitsentgelt festgelegt.
Das Arbeitsentgelt richtet sich in diesen besonderen Fällen nach der jährlich
festgelegten Bezugsgröße.
Die Bezugsgröße entspricht dem durchschnittlichen jährlichen
Bruttoarbeitsentgelt aller berufstätigen Bundesbürger aus dem vorangegangenen
Jahr und wird vom Bundesministerium in einer Verordnung zu Anfang eines jeden
Jahres neu festgelegt.
Wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld durch sonstige versicherungspflichtige
Zeiten, wie beispielsweise Erziehungsgeld oder Krankengeld eintritt, wird die
Höhe des zur Berechnung herangezogenen Arbeitsentgelt nach der oben
beschriebenen Bezugsgröße festgelegt werden.
Aufgrund unterschiedlicher Qualifikationen wird das anhand der Bezugsgröße zu
berechnende Arbeitsentgelt entsprechend angepasst. Der Gesetzgeber hat vier
unterschiedliche Qualifikationsgruppen erarbeitet. Jeder dieser einzelnen
Qualifikationsgruppe liegt ein Teilwert der Bezugsgröße zugrunde.
Die vier Qualifikationsgruppen unterscheiden sich wie folgt in Qualifikation und
Teil der Bezugsgröße:
1. Der Arbeitslose hat eine Hochschul- oder Fachhochschulausbildung; das
Arbeitsentgelt entspricht der Höhe von einem Dreihundertstel der Bezugsgröße
(1/300)
2. Der Arbeitslose hat einen Fachschulabschluss, einen Nachweis über eine
abgeschlossenen Qualifikation als Meister oder einen Abschluss in einer
vergleichbaren Einrichtung; das Arbeitsentgelt entspricht dann der Höhe von
einem Dreihundertsechzigstel der Bezugsgröße (1/360)
3. Der Arbeitslose hat eine abgeschlossene Ausbildung in einem Ausbildungsberuf;
das Arbeitsentgelt entspricht der Höhe einem Vierhundertfünfzigstel der
Bezugsgröße (1/450)
4. Der Arbeitslose hat keine Ausbildung; das Arbeitsentgelt entspricht der Höhe
einem Sechshundertstel der Bezugsgröße (1/600)
Zur Erklärung sei darauf hingewiesen, dass die Qualifikationsstufe 2 fast genau
in der Höhe des Bundesdurchschnittes entspricht. Alle Arbeitslosen mit einer
entsprechenden Qualifikation, hätten bei einer fiktiven Bemessung ein Anspruch
auf ein Arbeitsentgelt in Höhe der Bezugsgröße. Die Bezugsgröße entspricht einem
jährlichen Wert. Durch die Teilung mit 360 wird ein tägliches Arbeitsentgelt in
der entsprechenden Höhe berechnet.
Die Qualifikationsstufe 1 liegt durch den niedrigeren Teiler 300 über dem
Durchschnitt der Durchschnittlichen Einkommen. Während die Qualifikationsstufen
drei und vier aufgrund des höheren Teilers unter dem Bundesdurchschnitt liegen.
Gibt es Förderprogramme zur Aufnahme eines Kredits für Existenzgründer ?
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