Förderprogramme für Existenzgründer
Da Überbrückungsgeld und Ich-AG in der Regel finanziell nicht ausreichend sind,
wird man häufig nicht daran vorbeikommen, den Start in eine neue Existenz durch
Kredite zu finanzieren. Die Banken sind jedoch zurückhaltend bei der Förderung
von Existenzgründungen. Die Bank investiert nicht mehr alleine in ein
Gründungskonzept, sondern möchte zusätzliche Sicherheiten für die auszugebenden
Kredite haben.
Die Bonität der Kreditnehmer und die Qualität der Sicherheiten bestimmen zudem
auch die Höhe der Zinsen für den beantragten Kredit. Zu den klassische
Banksicherheiten zählen Immobilien, Wertpapierdepots und Lebensversicherungen.
Die Banken akzeptieren auch Bürgschaften der Ehe- und Lebenspartner, sofern
diese über ein gesichertes Einkommen verfügen. Wer keine entsprechenden
Sicherheiten aufzuweisen hat, muss höhere Kreditzinsen zahlen, insofern er
überhaupt einen Kredit bekommt. In diesem Falle hilft die KfW-Mittelstandsbank .
Die KfW-Mittelstandsbank fördert alle Branchen mit Ausnahme der Landwirtschaft.
Von der KfW-Mittelstandsbank wurden eine Reihe von Förderprogrammen aufgelegt,
die für Existenzgründer und auch für bestehende Unternehmer interessant sein
können. Es handelt sich hierbei vorrangig um Kreditprogramme. Die Kredite aus
diesen Kreditprogrammen werden von der jeweiligen Hausbank vergebenen. Die
KfW-Mittelstandsbank überträgt der Hausbank zur Absicherung dieser Kredite eine
Bürgschaft von bis zu 80 % der gesamten Kreditsumme. Zusätzlich wird der
Kreditzins von in der KfW-Mittelstandsbank festgelegt und kann von der
finanzierenden Hausbank nur in Ausnahmefällen geringfügig erhöht werden.
Ein Antrag auf einen Kredit kann auf dem Internet-Auftritt der
KfW-Mittelstandsbank online ausgefüllt werden. Mit diesem Antrag muss man sich
dann an seine Hausbank wenden. Man kann sich aber auch direkt an seine Hausbank
wenden. Normalerweise kennen die Banken die Förderprogramme der
KfW-Mittelstandsbank.
Für Existenzgründer, die keine allzu große Finanzierung benötigen, gibt es ein
so genanntes Mikro-Darlehen sowie auch ein so genanntes Startgeld.
Das Mikro-Darlehen beträgt maximal 25.000,- Euro. Es wird überwiegend an
natürliche Personen, Arbeitslose, Ausländerinnen und Ausländer sowie
Immigrantinnen und Immigranten ausgegeben. Aber auch kleinere Betriebe im
Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe mit bis zu 10
Beschäftigten können dieses Darlehen erhalten. Finanziert wird auch die Gründung
einer nebenerwerblichen Selbständigkeit, vorausgesetzt sie soll später in einen
Haupterwerb umgewandelt werden. Das Mikro Darlehen gibt es mit einer Laufzeit
von bis zu fünf Jahren, sechs Monate sind davon tilgungsfrei.
Das Startgeld ist ein Darlehen von bis zu 50.000,- Euro. Wie schon der Name
andeutet, werden Existenzgründungen unterstützt. Auch hier kann die Gründung
zunächst auch als Nebenerwerb erfolgen. Zu beachten ist: Der Antragsteller darf
bei Einreichung des Kreditantrages noch nicht selbstständig sein. Das Startgeld
gibt es mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren und mit maximal zwei Jahren
Tilgungsfreiheit.
Neben Startgeld und Mikro-Darlehen gibt es noch einer Reihe weiterer
Fördermöglichkeiten über die KfW-Mittelstandsbank. Eine Übersicht der
Konditionen für Investitionskreditprogramme findet sich hier (Stand 01. Januar
2005) .
Wie funktioniert die Job Rotation ?
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