Themen:
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Hartz IV
Arbeitsrecht
Ausbildungsberufe
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Bei einer so genannten Job-Rotation hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, einen
Mitarbeiter zu einer Weiterbildungsmaßnahme zu schicken und innerhalb dieses
Zeitraumes kostengünstig einen Arbeitslosen einzustellen.
In einem solchen Fall kann die Agentur für Arbeit einen Zuschuss zum Einkommen
gewähren beziehungsweise die Lohnkosten des Arbeitslosen auch vollständig
übernehmen. Von dieser Regelung profitieren der Arbeitgeber und der Arbeitslose
gleichermaßen.