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Arbeitsrecht / Urteil zu Mini Job - Kostenübernahme der Krankenversicherung


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Beiträge zur Krankenversicherung beim Mini Job

Wie das Bundessozialgericht in einem Grundsatzurteil entschied, müssen freiwillig Versicherte bei einer geringfügigen Beschäftigung auf ihr Arbeitsentgelt seit April 1999 keine Krankenversicherungsbeiträge mehr entrichten, denn hierfür habe der Arbeitgeber ja bereits einen Pauschalbetrag gezahlt. Diese Regelung gelte auch für die neuen Mini-Jobs, führte das Kasseler Gericht in seinem Grundsatzurteil aus.

Darf ich wegen einer Krankheit gekündigt werden ?







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