Fragen und Antworten zum Thema Arbeitslos, Arbeitslosengeld, Arbeitsamt und Arbeitsagentur

Arbeitslos - Wer übernimmt die Beiträge zur Krankenkasse ?

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Die Beiträge zur Krankenkasse werden von der Agentur für Arbeit getragen

Arbeitslose sind Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies gilt unabhängig davon, ob sie zuvor in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert oder sogar privat versichert waren. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden vom Arbeitsamt getragen.


 Voraussetzung für alles Vorstehende ist aber, dass der Arbeitslose tatsächlich Leistungen vom Arbeitsamt erhält. Sofern das Arbeitsamt eine Sperrzeit verhängt, oder zumindest längere Zeit prüft, ob überhaupt ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, müssten Sie sich in der Zwischenzeit gegebenenfalls selbst um eine Krankenversicherung bemühen. Genauere Auskünfte hierzu geben die Arbeitsämter und Krankenkassen.


Sofern Sie vor der Arbeitslosigkeit privat versichert waren, können Sie den Versicherungsvertrag mit der privaten Krankenkasse vom Zeitpunkt der Pflichtmitgliedschaft an kündigen.


Wollen Sie später eventuell zur privaten Krankenkasse zurückkehren, sollten Sie abklären ob es möglich ist, die Versicherung während der Arbeitslosigkeit ruhen zu lassen oder in eine Anwartschaftsversicherung umzuwandeln. Ansonsten riskieren Sie, dass später wesentlich höhere Beiträge auf Sie zukommen.



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