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Das Arbeitlosenforum: |
Arbeitslosengeld 1 |
Freibetrag von 165 Euro
Für Arbeitslose, die bereits vor Ihrer Arbeitslosigkeit einen Nebenverdienst aus
einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit erzielt haben, gelten bei der
Anrechnung des Nebenverdienstes besondere Vorschriften. Als Voraussetzung muss
die Nebentätigkeit in den letzten 18 Monaten mindestens 12 Monate vor der
Arbeitslosigkeit ausgeübt wurden sein.
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