Sonderbemessung bei unbilliger Härte
Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes gibt es auch so genannte
Sonderbemessungen. Eine Sonderbemessung tritt dann ein, wenn der erzielte
Verdienst im letzten Jahr vor der Arbeitslosigkeit niedriger als im
vorangegangenen Jahr war, ansonsten würde diese eine unbillige Härte bedeuten.
Da eine Sonderbemessung generell nur auf Antrag des Arbeitslosen durchgeführt
wird, sollte der Arbeitslose deshalb prüfen, ob eine Sonderbemessung für Ihn in
Frage kommt.
Dazu ist einfach das Einkommen aus dem Jahr vor der Arbeitslosigkeit mit dem
Einkommen des vorletzten Jahres vor der Arbeitslosigkeit zu vergleichen. Der
Antrag auf eine Sonderbemessung ist formlos, und in schriftlicher oder
mündlicher Form bei der Agentur für Arbeit zu stellen.
Bei der Sonderbemessung wird dann das tägliche Durchschnittsbruttoentgelt der
letzten 2 Jahre ermittelt und nicht wie bei der Regelbemessung das
Durchschnittsbruttoentgelt des letzten Jahres.
Was bedeutet die Bestandschutzregelung ?
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