Melden Sie sich umgehend bei der Arbeitsagentur
arbeitslos!
Melden Sie sich umgehend nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Ihrem
zuständigen Arbeitsamt arbeitslos. Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht
frühestens von dem Tag der Meldung an. Viele Arbeitnehmer begehen hier den
Fehler, dass sie den Ausgang des Kündigungsschutzprozesses abwarten.
Das Arbeitsamt braucht zur Bearbeitung Ihres Antrages die vom Arbeitgeber
ordnungsgemäß ausgefüllte Arbeitsbescheinigung. Kontrollieren Sie die
Eintragungen. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein qualifiziertes
Arbeitszeugnis, in dem seine Tätigkeiten umfassend wiedergegeben und seine
Leistung und Führung gerecht beurteilt wird. Erfüllt das Arbeitszeugnis seiner
Ansicht nach diese Anforderungen nicht, so hat er einen gerichtlich
durchsetzbaren Anspruch auf Berichtigung.
Dabei ist es bei einem unterdurchschnittlichen Arbeitszeugnis so, dass der
Arbeitgeber beweisen muss, dass die Beurteilung zutreffend ist. Verlangt der
Arbeitnehmer hingegen eine überdurchschnittliche Beurteilung (gut oder sehr
gut), dann muss er darlegen und beweisen, dass seine tatsächlichen Leistungen
diese Beurteilung rechtfertigen.
In der Praxis enden solche Prozesse jedoch in aller Regel mit einem Vergleich.
Der Arbeitnehmer kann also fast immer noch etwas "herausholen". Zu beachten ist,
dass im Arbeitsgerichtsprozess keine Erstattung der Anwaltskosten stattfindet.
Unterhaltsgeld und anschließende Widerantragstellung auf Arbeitslosengeld
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