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ALG1 / Unterhaltsgeld und anschließende Widerantragstellung auf Arbeitslosengeld


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Der Bezug von Unterhaltsgeld führt bei der anschließenden Widerantragstellung auf Arbeitslosengeld zu einer Minderung der Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld. Diese Regelung gilt nur für denjenigen, der unmittelbar vor der Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahme mit Zahlung von Unterhaltsgeld, Arbeitslosengeld bezogen hat.

Bei der erneuten Bewilligung des Arbeitslosengeldes wird die Hälfte der Tage des Unterhaltsbezuges von der Restanspruchsdauer des Arbeitslosengeldes abgerechnet. Hierbei darf die Minderung der Anspruchsdauer 30 Tage nicht unterschreiten.

Demzufolge unterbleibt eine Minderung bei denjenigen Arbeitslosen, die nur noch 30 Tage oder weniger einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

Was sind die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld ?







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