Fragen und Antworten zum Thema Arbeitslos, Arbeitslosengeld, Arbeitsamt und Arbeitsagentur

Arbeitsamt - Unterhaltsgeld und anschließende Widerantragstellung auf Arbeitslosengeld

Themen:
Arbeitslosengeld 1
Hartz IV
Arbeitsrecht
Ausbildungsberufe
 

Nächste Frage zum
Thema Arbeitslos:

Vorherige Frage zum
Thema Arbeitslos:

Google

Bei Widerantragsstellung Minderung der Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld

Der Bezug von Unterhaltsgeld führt bei der anschließenden Widerantragstellung auf Arbeitslosengeld zu einer Minderung der Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld. Diese Regelung gilt nur für denjenigen, der unmittelbar vor der Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahme mit Zahlung von Unterhaltsgeld, Arbeitslosengeld bezogen hat.


Bei der erneuten Bewilligung des Arbeitslosengeldes wird die Hälfte der Tage des Unterhaltsbezuges von der Restanspruchsdauer des Arbeitslosengeldes abgerechnet. Hierbei darf die Minderung der Anspruchsdauer 30 Tage nicht unterschreiten.


Demzufolge unterbleibt eine Minderung bei denjenigen Arbeitslosen, die nur noch 30 Tage oder weniger einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.



  Startseite