Melden Sie sich umgehend bei der Arbeitsagentur
arbeitslos!
1. Sie müssen arbeitslos sein.
2. Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.
3. Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben.
Grundsätzliche Voraussetzung für Arbeitslosengeld, ist natürlich die
Arbeitslosigkeit. Arbeitslos ist ein Arbeitnehmer der nicht in einem
Beschäftigungsverhältnis steht und der ein mindestens wöchentlich 15 Stunden
umfassendes Beschäftigungsverhältnis sucht.
Beschäftigungssuche heißt für die Agenturen, dass der Arbeitslose alle ihm zur
Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzt, um seine Arbeitslosigkeit zu beenden
und der den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht.
Eine weitere Bedingung dabei, sind die so genannten Eigenbemühungen. Die
Agenturen für Arbeit verlangen hier von dem Arbeitslosen während seiner
Arbeitslosigkeit Eigenbemühungen nachzugehen und diese auch entsprechend
nachzuweisen.
Eine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist zunächst einmal die
persönliche Arbeitslosmeldung und die damit in Verbindung stehende
Antragstellung. Ein Antrag wird bei der persönlichen Arbeitslosmeldung
automatisch durch die Agenturen für Arbeit ausgehändigt. An dieser Stelle sei
noch mal darauf hingewiesen, dass die persönliche Arbeitslosmeldung nicht mit
der frühzeitigen Meldung wegen der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zu
verwechseln ist.
Die frühzeitige Meldung hat unmittelbar bei bekannt werden der Kündigung zu
erfolgen, während die persönliche Arbeitslosmeldung frühestens 3 Monate vor dem
Ende der Beschäftigung durch die Agenturen angenommen werden.
Eine weitere notwendige Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld ist
die Erfüllung der Anwartschaftszeit. Die Anwartschaftszeit ist erfüllt, wenn der
Arbeitslose innerhalb der letzten 3 Jahre vor der Arbeitslosigkeit mindestens 1
Jahr versicherungspflichtige Zeiten nachweisen kann.
Das Arbeitslosengeld ist damit eine Versicherungsleistung und für eine
Versicherungsleistung müssen Beiträge gezahlt werden. Das Jahr
Versicherungspflicht muss kein zusammenhängender Zeitraum sein. Mehrere
Zeiträume innerhalb der letzten 3 Jahre summiert zu einem Jahr erfüllen
ebenfalls die Anwartschaftszeit.
Im Übrigen sind Zeiten in denen man Krankengeld, Erwerbsunfähigkeitsrente oder
Übergangsgeld bezogen hat auch Zeiten in denen Beiträge zur
Arbeitslosenversicherung gezahlt werden.
Gibt es Arbeitslosengeld nach dem Wehrdienst ?
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