Widerspruch bei der Arbeitsagentur einlegen
Arbeitslosengeld kann nur durch denjenigen bezogen werden, der eine bestimmte
Zeit unselbständig beschäftigt war und der dem Arbeitsmarkt nun zukünftig wieder
zur Verfügung steht.
Es müssen die Kriterien der Arbeitslosigkeit, Arbeitsfähigkeit und
Arbeitswilligkeit erfüllt werden. Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld
richtete sich noch bis zum 31.01.2006 nach dem Alter des Arbeitslosen und
danach, wie lange der Arbeitnehmer vor seiner Arbeitslosigkeit
versicherungspflichtig beschäftigt gewesen war.
Bei der Ermittlung der Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld werden die letzten
drei Jahre vor der Arbeitslosigkeit berücksichtigt. Liegt innerhalb der letzten
3 Jahre vor der Arbeitslosigkeit eine versicherungspflichtige Zeit von
mindestens 360 Tagen vor, dann besteht für den Zeitraum von 180 Kalendertagen
ein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Wurde die Voraussetzung für einen Anspruch von 180 Kalendertagen auf
Arbeitslosengeld erfüllt, wird die Frist von 3 Jahren auf die letzten 7 Jahre
verlängert. Das bedeutet, dass das Arbeitsamt alle versicherungspflichtigen
Zeiten innerhalb der letzten 7 Jahre berücksichtigt. Der Arbeitslose erhöht
somit seine Anspruchsdauer.
Somit wird die Dauer des Anspruches des Arbeitslosen auf Arbeitslosengeld
erhöht. Die mögliche Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldbezuges ergibt sich nach
der Dauer der versicherungspflichtigen Zeiten innerhalb der letzten 3 Jahre bzw.
7 Jahre und nach dem Alter des Arbeitslosen gemäß nachfolgender Tabelle:
Entsteht durch die Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags eine
Sperrzeit ?
| Die Dauer des Verpflichtungsverhältnisses in Kalendertagen |
Die Anspruchdauer in Kalendertagen, in Abhängigkeit vom
Alter in Jahren |
| |
unter 45 |
ab 45 |
ab 47 |
ab 52 |
ab 57 |
| 360 |
180 |
180 |
180 |
180 |
180 |
| 480 |
240 |
240 |
240 |
240 |
240 |
| 600 |
300 |
300 |
300 |
300 |
300 |
| 720 |
360 |
360 |
360 |
360 |
360 |
| 840 |
--- |
420 |
420 |
420 |
420 |
| 960 |
--- |
480 |
480 |
480 |
480 |
| 1080 |
--- |
540 |
540 |
540 |
540 |
| 1200 |
--- |
--- |
600 |
600 |
600 |
| 1320 |
--- |
--- |
660 |
660 |
660 |
| 1440 |
--- |
--- |
--- |
720 |
720 |
| 1560 |
--- |
--- |
--- |
780 |
780 |
| 1680 |
--- |
--- |
--- |
--- |
840 |
| 1800 |
--- |
--- |
--- |
--- |
900 |
| 1920 |
--- |
--- |
--- |
--- |
960 |
|