Hartz IV - Versicherungen für Ausbildung und
Aussteuer
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat die Vorgehensweise zur
Berücksichtigung von Ausbildungsversicherung und Aussteuerversicherungen bei der
Vermögensanrechnung des Hartz 4 Antrages geregelt.
Das Besondere an diesen Versicherungen
Bei den abgeschlossenen Ausbildungsversicherungen und Aussteuerversicherung handelt es sich um Kapitallebensversicherungen.
Die Auszahlung dieser Versicherungen wird für einen festen vorbestimmten Zeitpunkt
vereinbart. Der Beitragszahler in die Versicherung ist zugleich auch die versicherte Person.
Üblicherweise handelt es sich hierbei um einen Elternteil.
Absicherung und Unterstützung der Kinder
Das gesparte Vermögen aus einer solchen
Versicherung ist aber der versicherten Person und nicht dem
Kind des oder der Versicherten zuzurechnen. Der Hintergrund einer solchen Ausbildungsversicherung ist die
finanzielle Absicherung
der unterhaltspflichtigen Person oder Personen gegenüber den Kindern.
Die Wirtschaftlichkeit entscheidet
Der aktuelle Rückkaufswert dieser Versicherungen ist bei dem
Hartz IV Antrag als
Vermögen der versicherten
Person von der Agentur für Arbeit
zu berücksichtigen, sofern die Verwertung der Versicherungen nicht unwirtschaftlich
ist. Die Verwertung gilt als nicht unwirtschaftlich, wenn
unter Berücksichtigung der anfallenden Verwertungskosten der Verkehrswert
der Versicherungen nur geringfügig
unter der Summe der vorher eingezahlten Beträge liegt.
Beleihung der Versicherung
Bei einer errechneten Unwirtschaftlichkeit der Verwertung bestehender
Versicherungen ist eine Beleihung der Versicherung zu
prüfen. Sofern die bestehende Versicherung nicht bereits vor ihrer Fälligkeit durch
einen Rückkauf verwertet
wurde und die Auszahlung der Versicherungssumme während des laufenden
Bezuges
von Hartz IV Geldern fällig wird, hat eine Anrechnung der ausgezahlten Summe im
Fälligkeitsmonat, als Einkommen und in den Nachfolgemonaten als Vermögen, bei
der versicherten Person durch die Agentur für Arbeit zu erfolgen.
Versicherung - Rückübertragung der ausbezahlten Summe
Sofern das ausbezahlte Geld an das Kind des Hartz IV Empfängers weitergeleitet wird, ist die Rückübertragung
der Summe nach
den geltenden Vorschriften des BGB zu prüfen.
Wird meine private Altersvorsorge durch den Bezug von Hartz IV beeinträchtigt ?
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