Hartz IV - wenige Ausnahmen bei
Partnereinkommen
Innerhalb einer Partnerschaft, in der einer der Partner Anspruch auf
Arbeitslosengeld II hat, werden das gesamte Einkommen des Paares berücksichtigt.
Als Einkommen zählen auch Kindergeld, Rente, Krankengeld oder Arbeitslosengeld
I.
Vom Einkommen sind anfallende Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und
Werbungskosten abzusetzen. Weiterhin wird bei Einkommen in der Partnerschaft ein
Betrag in Höhe von:
bei einem Bruttolohn bis 400 Euro: 15 %
bei einem Bruttolohn von mehr als 400 bis 900 Euro: 30 %
bei einem Bruttolohn von mehr als 900 bis 1.500 Euro: 15 %
nicht berücksichtigt.
Anrechnungsfrei bleiben nur wenige Ausnahmen beim Einkommen, wie z. B.
Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz oder aber zweckbestimmte Leistungen
wie die der Pflegeversicherung.
Gibt es bei einem 1 Euro Job eine Anrechnung auf das Hartz IV Geld ?
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