Hartz IV - Ein Euro Job
Bei "Ein- Euro-Jobs" sollen Arbeitslose ihre Arbeitskraft für gemeinnützige
Tätigkeiten einsetzen. Hierfür richten die Kommunen Arbeitsplätze ein oder
lassen auch Tätigkeiten auch bei gemeinnützigen Trägern zu.
Die Arbeitsstellen werden regelmäßig bei der Arbeitsgemeinschaft der Kommunen und
der Arbeitsagentur beantragt. Die hierfür vorgesehenen Fördergelder erhält der
Anbieter der Arbeitsgelegenheit, welcher damit den Arbeitslosengeld II-Beziehern
die Mehraufwandsentschädigung auszahlt.
Die Arbeitszeit soll wöchentlich bis zu 30 Stunden betragen. Die
Mehraufwandsentschädigung beträgt ein bis zwei Euro pro Stunde und wird
zusätzlich zu dem Arbeitslosengeld II gezahlt.
Eine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II erfolgt demnach nicht. Weiterhin ist
sie laut einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Koblenz (Az: S-2342 A - St 3 -
072/04) nach dem Einkommensteuergesetz steuerfrei. Sie unterliegt auch nicht dem
Progressionsvorbehalt, da sie in der Aufzählung des Paragrafen 32b EStG nicht
aufgeführt ist.
In welcher Höhe werden die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen ?
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