Hartz IV - Wann gelte ich als erwerbsfähig ?
Erwerbsfähigkeit bei mind. 3 Stunden täglicher Arbeit
Ein Antragsteller auf
Hartz IV
gilt für die Agentur für Arbeit als erwerbsfähig, wenn
dieser Antragsteller in
absehbarer Zeit imstande ist, unter den allgemeinen üblichen Bedingungen des
herrschenden Arbeitsmarktes für mindestens 3 Stunden täglich tätig zu sein.
Chance auf Förderung
Übliche
Hinderungsgründe für eine Erwerbsfähigkeit sind oftmals gesundheitliche Probleme oder
eine vorhandene Behinderung. Für
Ausländer gilt weiterhin auch das Prinzip der Arbeitserlaubnis in Deutschland. Nicht
erwerbsfähige Personen welche in einer Bedarfsgemeinschaft leben,
erhalten statt dem Hartz IV Geld das Sozialgeld.
Sozialgeld
Das zu empfangende Sozialgeld setzt sich sehr ähnlich wie das Hartz IV Geld zusammen. Es gibt
bei dem Sozialgeld jedoch niedrigere Regelsätze und einen befristeten Zuschlag.
Welche Unterlagen benötige ich um einen Hartz IV Antrag zu stellen ?
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