Krank während der Arbeitslosigkeit ?
Wer während seiner Arbeitslosigkeit krank wird, erhält zunächst das
Arbeitslosengeld in voller Höhe vom Arbeitsamt weiter bezahlt. Um keine
Schwierigkeiten wegen versäumter Termine zu bekommen, sollte die Krankheit aber
trotzdem bei dem zuständigen Arbeitsamt gemeldet werden.
Die Krankenscheine müssen innerhalb von 3 Tagen direkt an die Agentur für Arbeit
gesandt werden. Die Leistungen der Agenturen für Arbeit, egal ob
Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld werden im Falle einer
Krankheit für 6 Wochen weiter gezahlt.
Nach Ablauf dieser 6 Wochen werden die Leistungen mit dem Hinweis aufgehoben,
einen Antrag auf Krankengeld zu stellen. Die Krankenkasse wird in diesem Fall
durch das Arbeitsamt informiert. Damit ist der Leistungsbezug dann beim
Arbeitsamt beendet.
Wenn die Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit beendet ist und bereits Krankengeld
bezogen wurde, muss eine erneute Arbeitslosmeldung und ein erneuter Antrag auf
Arbeitslosengeld durch den Arbeitslosen bei der Agentur für Arbeit erfolgen, da
durch das beziehen des Krankengeldes der Leistungsbezug beim Arbeitsamt
aufgehoben wurde.
Wichtig ist, dass die erneute Antragstellung beim der Agentur für Arbeit
spätestens am ersten Tag nach dem Wegfall Krankengeldbezuges erfolgt, also am
ersten Tag nach dem letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Sollte während der
Beendigung eines Beschäftigungsverhältnis eines Arbeitnehmers eine
Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit vorliegen, erhält man in diesem Falle nicht
erst nach Ablauf der 6 Wochen Krankengeld durch die Krankenkasse, sondern ab dem
Zeitpunkt ab dem die Arbeitslosigkeit eintritt.
Dauert die Krankheit länger als sechs Wochen, zahlt die Krankenkasse ein
Arbeitslosen-Krankengeld, welches genauso hoch ist wie das Arbeitslosengeld,
jedoch einen entscheidenden Vorteil hat: Es mindert in diesem Falle nicht die
Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Eine lange Krankheit verlängert die
Gesamtzeit, während der man Bezüge von der Agentur für Arbeit bekommt.
Sperrzeit bei vorzeitiger Kündigung im Fall einer drohenden
Kündigung
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