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Arbeitsrecht - Sperrzeit bei vorzeitiger Kündigung im Fall einer drohenden Kündigung ?

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drohende betriebsbedingte Kündigung

Die in § 144 Abs.1 Nr.1 SGB III genannten Voraussetzungen für eine Sperrzeit sind im Streitfall nicht gegeben. In einem vorliegendem Fall hatte die Klägerin für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen wichtigen Grund. Sie ist damit nur der drohenden betriebsbedingten Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses durch ihren Arbeitgeber zuvorgekommen.


Der Zweck der bestehenden Sperrzeitregelung ist es lediglich, die Versichertengemeinschaft vor Arbeitslosen zu schützen, die ihre Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt haben. Die Klägerin hat mit Abschluss des Aufhebungsvertrages eine für das berufliche Fortkommen grundsätzlich nachteilige Kündigung vermieden. Tatsächlich hätte der Arbeitgeber sie sogar rechtmäßig einen Monat früher kündigen können.



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