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ALG1 / Regelung für den Nebenverdienst während einer Fort- oder Weiterbildung


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Nebenverdienst trotz Arbeitslosengeld

Wenn sich der Arbeitslose in einer Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit befindet, so besteht für den Arbeitslosen auch die Möglichkeit eines Nebenverdienstes wie beim Arbeitslosengeld in der Arbeitslosigkeit.

Aber auch hier hat der Arbeitslose die unumgängliche Pflicht dieses Nebeneinkommen hinsichtlich des Arbeitsentgeltes und der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber bescheinigen zu lassen.

Bei einem Nebenverdienst während einer Weiterbildung muss in der Art des Nebeneinkommens unterschieden werden. Wird der Nebenverdienst unabhängig von der Weiterbildungsmaßnahme, ähnlich wie bei einer Arbeitslosigkeit ausgeführt, findet die übliche Anrechnung und Berücksichtigung des Nebenverdienstes mit einem Freibetrag von 165,00 € Anwendung.

Bei einem zusätzlichen Einkommen, welches durch den Bildungsträger oder von dem Praktikumsbetrieb gezahlt wird und somit im Zusammenhang mit der Weiterbildungsmaßnahme steht, bleibt der Betrag von 400,00 € monatlich anrechnungsfrei.

Hat mein privates Vermögen Auswirkungen auf den Anspruch von Arbeitslosengeld?







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