Nebenverdienst trotz Arbeitslosengeld
Wenn sich der Arbeitslose in einer Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit
befindet, so besteht für den Arbeitslosen auch die Möglichkeit eines
Nebenverdienstes wie beim Arbeitslosengeld in der Arbeitslosigkeit.
Aber auch hier hat der Arbeitslose die unumgängliche Pflicht dieses
Nebeneinkommen hinsichtlich des Arbeitsentgeltes und der Arbeitszeit durch den
Arbeitgeber bescheinigen zu lassen.
Bei einem Nebenverdienst während einer Weiterbildung muss in der Art des
Nebeneinkommens unterschieden werden. Wird der Nebenverdienst unabhängig von der
Weiterbildungsmaßnahme, ähnlich wie bei einer Arbeitslosigkeit ausgeführt,
findet die übliche Anrechnung und Berücksichtigung des Nebenverdienstes mit
einem Freibetrag von 165,00 € Anwendung.
Bei einem zusätzlichen Einkommen, welches durch den Bildungsträger oder von dem
Praktikumsbetrieb gezahlt wird und somit im Zusammenhang mit der
Weiterbildungsmaßnahme steht, bleibt der Betrag von 400,00 € monatlich
anrechnungsfrei.
Hat mein privates Vermögen Auswirkungen auf den Anspruch von
Arbeitslosengeld?
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