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Arbeitsrecht - Probebeschäftigung auch bei Schwerbehinderten

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Eine Probebeschäftigung zeichnet sich dadurch aus, dass sie über einen Zeitraum von bis zu drei Monaten bewilligt werden kann.

So mancher Arbeitgeber schreckt vor der Einstellung eines Schwerbehinderten zurück, weil es einen speziellen Kündigungsschutz gibt und weil Behinderte in ihrer Leistungsfähigkeit unterschätzt werden.

Eine Probebeschäftigung zeichnet sich dadurch aus, dass sie über einen Zeitraum von bis zu drei Monaten bewilligt werden kann.

Damit dem Arbeitgeber hierdurch kein Verlust entsteht, können die Lohnkosten sowie der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung in voller Höhe von der Arbeitsagentur übernommen werden. Soweit in den einzelnen Bundesländern bestimmte Förderungsprogramme laufen, ist auch eine längere Förderung möglich.



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