Probebeschäftigung auch bei Schwerbehinderten
So mancher Arbeitgeber schreckt vor der Einstellung eines Schwerbehinderten
zurück, weil es einen speziellen Kündigungsschutz gibt und weil Behinderte in
ihrer Leistungsfähigkeit unterschätzt werden.
Eine Probebeschäftigung zeichnet sich dadurch aus, dass sie über einen Zeitraum
von bis zu drei Monaten bewilligt werden kann.
Damit dem Arbeitgeber hierdurch kein Verlust entsteht, können die Lohnkosten
sowie der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung in voller Höhe von der
Arbeitsagentur übernommen werden. Soweit in den einzelnen Bundesländern
bestimmte Förderungsprogramme laufen, ist auch eine längere Förderung möglich.
Sperrzeit bei von der Gesetzgebung abweichenden Abfindungszahlung ?
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