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Arbeitslosengeld 1 |
Vermögen und der Anspruch auf Arbeitslosengeld
Für den Anspruch auf Arbeitslosengeld muss der Antragsteller eine
Anwartschaftszeit erfüllt haben. Um eine Anwartschaftszeit zu erfüllen, hat der
Arbeitnehmer innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren mindestens ein Jahr
Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Das
Arbeitslosengeld ist somit eine Art Versicherungsleistung. Ist die
Anwartschaftszeit und sind die sonstigen Voraussetzungen für Arbeitslosengeld
erfüllt, so besteht ein Rechtsanspruch auf Arbeitslosengeld.
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