Der Bildungsgutschein
Der Arbeitslose oder Arbeitnehmer benötigt zur Finanzierung einer
Bildungsmaßnahme durch das Arbeitsamt einen Bildungsgutschein. Ein
Bildungsgutschein ist eine Zusicherung vom Arbeitsamt zur Übernahme der Kosten
welche durch die Teilnahme des Arbeitslosen an einer Bildungsmaßnahme entstehen.
Um einen Bildungsgutschein vom Arbeitsamt zu bekommen, muss im Vorfeld eine
Beratung in der Agentur für Arbeit mit dem Arbeitslosen oder Arbeitnehmer
stattgefunden haben. Der Arbeitsberater muss es nach der Beratung für notwendig
ersehen, dass der Arbeitslose oder Arbeitnehmer für eine weitere Beschäftigung
eine zusätzliche Qualifizierung benötigt.
Dabei wird auch geprüft, ob durch eine Bildungsmaßnahme die
Eingliederungsaussichten des Teilnehmers zukünftig verbessert werden können.
Grundsätzlich gilt die Eingliederungsaussicht aber als ausreichend verbessert,
wenn der Arbeitslose den Nachweis erbringen kann, dass nach vorgenommener
Qualifizierungsmaßnahme eine Einstellung erfolgt.
Neben den Arbeitslosen haben auch die Arbeitnehmer die sich in einem
versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis befinden die Möglichkeit durch
ein Bildungsgutschein von er Agentur für Arbeit gefördert zu werden. Hierfür
wird eine Stellungnahme des Arbeitgebers benötigt, die besagt, dass eine
Weiterbeschäftigung nur nach der Teilnahme des Antragstellers an einer
Bildungsmaßnahme weiterhin möglich ist.
Mit Hilfe eines Bildungsgutscheines kann somit nicht nur Arbeitslosigkeit
beendet , sondern auch eine drohende Arbeitslosigkeit vermieden werden.
Mit dem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit hat sich der Arbeitslose bzw.
Arbeitnehmer nach einer geeigneten Bildungseinrichtung umzusehen. Die
Bildungsstätte muss in der Nähe bzw. in dem Tagespendelbereich des Arbeitslosen
oder Arbeitnehmers liegen.
Nur wenn keine Bildungseinrichtung im Tagespendelbereich eine entsprechende
Qualifizierung anbietet, können die Kosten für eine Maßnahme außerhalb des
Tagespendelbereiches durch die Agentur für Arbeit übernommen werden. Innerhalb
des Tagespendelbereiches hat jeder Arbeitslose die Möglichkeit seine
Bildungseinrichtung frei zu wählen.
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