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Das Arbeitlosenforum: |
Arbeitslosengeld 1 |
Bewerbung um einen neuen Arbeitsplatz
Ein Arbeitsloser darf sich bei einer Bewerbung unvorteilhaft und für die
angebotene Stelle ungeeignet darstellen, ohne dass ihm aufgrund dieser Tatsache
das Arbeitslosengeld gesperrt wird. Der Arbeitsuchende sei generell nicht
verpflichtet, in einem Bewerbungsschreiben mit dem Herausstellen positiver
Gesichtspunkte für sich zu werben, entschied das Bundessozialgericht in Kassel.
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