Themen:
Arbeitslosengeld 1
Hartz IV
Arbeitsrecht
Ausbildungsberufe
Nächste Frage:
Ist eine Kündigung während des Erziehungsurlaubes erlaubt ?
Vorherige Frage:
Gibt es eine Übernahme der Kosten einer Trainingsmaßnahme durch das Arbeitsamt ?
Oftmals findet man in Arbeitsverträgen ein so genanntes "nachvertragliches
Wettbewerbsverbot", welches es dem ehemaligen Mitarbeiter verbietet zu seinem
früheren Arbeitgeber, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, in Konkurrenz zu
treten.
Da aber ein derartiges Wettbewerbsverbot einschneidende wirtschaftliche Folgen
für den ehemaligen Arbeitnehmer haben kann, gibt es bestimmte, zwingende
Formerfordernisse und Mindestbedingungen, die unbedingt erfüllt sein müssen.
In formeller Hinsicht bedarf die gegenseitige Vereinbarung der Schriftform, d.
h. sie muss von Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf einer Urkunde (z.B. auf dem
Arbeitsvertrag) unterschrieben worden sein und sie muss dem Arbeitnehmer
ausgehändigt worden sein. Nicht ausreichend sind bloße gegenseitige
Bestätigungsschreiben.
Bezüglich des Inhaltes ist zu beachten, dass das vereinbarte Wettbewerbsverbot
für längstens zwei Jahre bestehen darf und dass dem Arbeitnehmer eine so
genannte "Karenzentschädigung" für den Zeitraum bezahlt werden muss.
Diese Karenzentschädigung muss mindestens für jedes Jahr des Wettbewerbsverbotes
die Hälfte der vom Arbeitnehmer zuletzt bezogenen vertraglich vereinbarten
Leistungen betragen.