Hartz IV und die Wohnkostenabrechnung
Wohnkostenberechnung
Die fehlerhaften Berechnungen bei der Wohnkostenberechnung für Hartz IV führen
seit geraumer Zeit immer häufiger zu Problemen. Es wird von den Behörden häufig
versäumt, die bei der Berechnung möglichen Ermessensspielräume auszunutzen, was
letztendlich in der Praxis zu Massenentscheidungen oder grundsätzlichen
Rechtsfehlern führen kann. Laut dem Gesetz sind die anfallenden Kosten für die
Unterkunft als auch für die Heizkosten grundsätzlich gegenüber den Hartz IV Geld
Empfängern in Höhe der real entstehenden Aufwendungen zu erstatten.
Voraussetzung für die volle Erstattung der Nebenkosten
Voraussetzung für die vollständige Erstattung ist jedoch, dass die entstandenen
Kosten auch angemessen sind. Das bedeutet in der Praxis: Die Behörden haben die
Verpflichtung, die entstandenen Mietkosten bei nachgewiesener Angemessenheit in
voller Höhe zu übernehmen. Zu den kosten gehören auch die von dem Mieter
erbrachten Aufwendungen für anfallende kalte Betriebskosten (hierzu zählen:
Wasser und Abwasser, Grundsteuer und Hausversicherungen, Müllabfuhr und
Straßenreinigung). Die von den Behörden zu erstattenden Beträge richten sich
ausschließlich nach der realen Höhe dieser Kosten.
Keine Obergrenzen oder Höchstsätze für Nebenkosten
Die zuständigen Behörden dürfen jedoch weder eine vorgegebene Obergrenze oder
irgendwelche Höchstsätze anwenden. Gerade in diesen beiden Punkten werden
Bezieher von Hartz IV Geldern immer mehr zum Spielball eigenmächtiger Handlungen
durch Haushaltspolitiker, die im Angesicht leerer Kassen nicht selten versuchen,
mit juristischen Spitzfindigkeiten eine nicht korrekte Berechnung
herbeizuführen.
Betriebskostenabrechnung - keine Pauschale für Betriebskosten
Eigentlich sollte es jedoch jedem klar sein, dass ein normaler Mieter praktisch
fast keine Möglichkeit hat, die Höhe der Betriebskosten in seinem Mietshaus zu
beeinflussen. Auf die vorher beschriebene Art und Weise wird oftmals versucht,
bei Hartz IV Empfängern nur eine vorgegebene Pauschale bei den Heizkosten
abzurechnen.
Betriebskostenabrechnung auch für Nachzahlungen
Diese Vorgehensweise der Behörden ist jedoch nicht zulässig, die anfallenden
Nebenkosten für eine Heizung müssen in der entstandenen Höhe bezahlt werden.
Diese Gesetzgebung gilt auch für eventuell angefallene
Betriebskostennachzahlungen aus dem Vorjahr. Auch diese Nachzahlungen müssen
vollständig von den Behörden übernommen werden.
Darf ich trotz des Bezuges von Hartz IV einen Nebenverdienst haben ?
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