Arbeitgeber zahlen eine Pauschale von 25%
Zum 1. April 2003 ist die Einkommensgrenze bei den unteren Minijobs von 325 auf
400 Euro erhöht worden. In diesem Verdienstbereich fallen für Arbeitnehmer keine
Steuern oder Sozialabgaben an (Brutto für Netto). Für den Arbeitnehmer bleibt
eine derartige Tätigkeit auch als Nebenbeschäftigung steuer- und
sozialversicherungsfrei.
Arbeitgeber zahlen eine Pauschale von 25% mit folgender Aufteilung: 12% für
Rentenversicherung, 11% für Krankenversicherung und 2% Steuern. Der Arbeitnehmer
hat die Möglichkeit, den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers von 12% aus eigenen
Mitteln aufzustocken und so weitere Ansprüche aus der gesetzlichen
Rentenversicherung erwerben.
Wird neben einem rentenversicherungspflichtigen Hauptberuf nur eine einzige
derart geringfügige Beschäftigung ausgeübt, erfolgt keine Zusammenrechnung mit
dem Hauptberuf. Werden jedoch mehrere geringfügige Beschäftigungen ausgeübt und
wird dadurch die 400- Euro-Grenze überschritten, erfolgt eine Zusammenrechnung.
In diesen Fällen wird auch die Nebenbeschäftigung voll
sozialversicherungspflichtig. Ist der Hauptberuf sozialversicherungsfrei (z. B.
als Beamter oder Selbstständiger), erfolgt keine Zusammenrechnung der Einnahmen
aus diesen Tätigkeiten.
Fragen und Antworten zum Mini Job bis 800 Euro
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