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Arbeitsrecht - Der Mini Job bis 800 Euro


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Der Mini Job bis 800 Euro

Einen Übergang zu den echten Mini-Jobs bilden die Arbeitsverhältnisse für Teil- oder Vollzeitbeschäftigte mit einem Einkommen von 401 bis 800 Euro. Die vom Arbeitnehmer zu zahlenden Sozialbeiträge steigen langsam an, während der Arbeitgeber die normalen Sozialbeiträge zu zahlen hat.

Die vom Arbeitnehmer zu zahlenden Sozialabgaben beginnen mit 4 % bei einem Monatsverdienst ab 401 Euro und steigen linear bis zum vollen Arbeitnehmeranteil von rund 21% bei 800 Euro monatlichem Arbeitsentgelt.

Diese gleitende Regelung gilt jedoch nicht, wenn die Nebenbeschäftigung mit einem Arbeitsentgelt von 400 bis 800 Euro neben einer rentenversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung von mehr als 800 Euro ausgeübt wird.


In solchen Fällen sind für beide Beschäftigungen die vollen Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber und auch vom Arbeitnehmer zu zahlen.   

Gibt es besondere Regelungen für den Mini-Job im Haushalt ?







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