Themen:
Arbeitslosengeld 1
Hartz IV
Arbeitsrecht
Ausbildungsberufe
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Gibt es besondere Regelungen für den Mini-Jobs im Haushalt ?
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Fragen und Antworten zum Mini Job bis 400 Euro
Einen Übergang zu den echten Mini-Jobs bilden die Arbeitsverhältnisse für Teil-
oder Vollzeitbeschäftigte mit einem Einkommen von 401 bis 800 Euro. Die vom
Arbeitnehmer zu zahlenden Sozialbeiträge steigen langsam an, während der
Arbeitgeber die normalen Sozialbeiträge zu zahlen hat.
Die vom Arbeitnehmer zu zahlenden Sozialabgaben beginnen mit 4 % bei einem
Monatsverdienst ab 401 Euro und steigen linear bis zum vollen Arbeitnehmeranteil
von rund 21% bei 800 Euro monatlichem Arbeitsentgelt.
Diese gleitende Regelung gilt jedoch nicht, wenn die Nebenbeschäftigung mit
einem Arbeitsentgelt von 400 bis 800 Euro neben einer
rentenversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung von mehr als 800 Euro ausgeübt
wird.
In solchen Fällen sind für beide Beschäftigungen die vollen
Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber und auch vom Arbeitnehmer zu zahlen.